REACH Verordnung EG Nr. 1907/2006

Die REACH Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.

Das bisherige bundesdeutsche Chemikaliengesetz hatte unter anderem die Melde-, Prüf- und ggf. die Kennzeichnungspflichten und damit die Chemikalien-Registrierung bei neuen Stoffen geregelt. Das Chemikaliengesetz sah in abgestufter Form Anmeldungen für jeden neuen Stoff vor, der in Mengen 10 kg pro Jahr und mehr vermarktet wurde.

Entsprechend dieser Abstufung mussten die im Chemikaliengesetz festgeschriebenen Meldearten und –fristen eingehalten werden.

Neue Stoffe waren alles Stoffe, die nicht im Europäischen Altstoffverzeichnis EINECS registriert waren. Das EINECS-Verzeichnis ist das Altstoffverzeichnis der EU.

Neue Stoffe wurden im ELINCS-Verzeichnis registriert. Das ELINCS-Verzeichnis enthält Neustoffe, die nach Abschluss der EINECS-Liste (18. September 1981) gemäß Richtlinie 67/548/EWG angemeldet wurden und werden. Die Neustoffe sind mit einer siebenstelligen Nummer vom Typ XXX-XXX-X gekennzeichnet. Das ELINCS-Verzeichnis wird laufend aktualisiert. Die Liste beginnt mit 400-010-9.

Die EINECS-Liste enthält etwa 100.000 Substanzeinträge. In diese Liste wurden alle Stoffe aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Einführung der Ermittlungspflicht für das Gefährdungspotential chemischer Stoffe auf dem Markt waren. Die Stoffe, die im europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe vermerkt sind, wurden mit einer siebenstelligen Nummer im Format XXX-XXX-X gekennzeichnet. Die Liste beginnt mit 200-001-8.

Diese Stoffe waren vorerst von einer Gefahrenermittlung im Sinne neuer Stoffe ausgenommen. Auf diese Weise wurde erreicht, dass die schon vorhandenen Stoffe nicht alle auf einen Schlag gemäß der Bestimmungen der REACH-Verordnung angemeldet werden mussten.

Einige Länder haben ebenfalls besondere Chemikalien-Inventare: ist ein Stoff enthalten, so darf dieser Stoff in Verkehr gebracht werden; ist der Stoff nicht enthalten, so muss er über ein Anmeldeverfahren (Registrierung) in das jeweilige Inventar aufgenommen bzw. darf sonst nicht verwendet werden.

Diese in diesem Abschnitt genannten Regelungen sind mittlerweile durch die der REACH-Verordnung abgelöst worden.

Die Registrierung gemäß der EU-Verordnung REACH besagt, dass Hersteller oder Importeure, welche Stoffe als solche und/oder Stoffe in Zubereitungen mit mehr als einer Tonne pro Jahr in Europa in Verkehr bringen, in den Geltungsbereich von REACH fallen. Dabei wird beim Begriff Stoff zwischen Phase-in-Stoffe und Non-Phase-in-Stoffe unterschieden. Phase-in-Stoffe sind alles Stoffe, die in der EINECS-Liste enthalten sind. Alle anderen Stoffe sind Non-Phase-in-Stoffe, sind nicht in dieser Liste enthalten und müssen neu angemeldet werden.

Generell können Stoffe, die bereits durch andere gesetzliche Vorschriften angemessen geregelt sind, komplett (siehe oben) oder von Teilen der REACH-Verordnung ausgenommen sein.

Die Vorregistrierung ist nur für Phase-in-Stoffe möglich. Sie ist nicht verpflichtend. Hersteller und Importeure werden dennoch eine Vorregistrierung ihrer Phase-in-Stoffe durchführen, da nach dem 1. Dezember 2008 der Grundsatz „no data, no market“ gilt. Die Hersteller/Importeure dürfen dann ihre Phase-in-Stoffe nicht mehr in Verkehr bringen bis sie diese voll registriert haben und eine Registrierungsnummer besitzen.

Überdies erhalten Hersteller/Importeure durch eine Vorregistrierung zwei wesentliche Vorteile. Zum einen erlangen sie je nach Jahresmenge eine Übergangsfrist für die volle Registrierung. Zum anderen setzt die Teilnahme an einem SIEF die Vorregistrierung voraus.

SIEF steht für Substance Information Exchange Forum. Es ist der Sinn der Vorregistrierung, dass die verschiedenen Hersteller oder Importeure identischer Stoffe zueinander finden. Im SIEF sollen Daten zu Stoffinformationen ausgetauscht werden.