GHS Verordnung (CLP-Verordnung)

GHS bedeutet – Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.

Die GHS Verordnung bezeichnet ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.

Auf der Basis dieses Kennzeichnungssystems wurde nach intensiver Vorbereitung für Europa eine eigene Verordnung zur Umsetzung der UN-Modellvorschriften erarbeitet: Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, auch CLP-Verordnung genannt, trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Seit dem 1. Dezember 2010 konnten Stoffe nach dem GHS-Standard eingestuft und gekennzeichnet werden. Seit dem 1. Dezember 2012 ist dies obligatorisch. Gemische, bislang „Zubereitungen“ genannt, dürfen ab sofort nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden, müssen dies aber erst ab dem 1. Juni 2015.

Durch eine global gültige Einstufungsmethode mit einheitlichen Gefahren-Piktogrammen und Texten sollen die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien bzw. Gefahrstoffen weltweit minimiert werden.

Die bisher in der EU geltenden Kennzeichnungsmethoden für Gefahrstoffe werden ersetzt; im GHS treten an die Stelle der

  • Gefahrensymbole mit ihren Gefahrenbezeichnungen die Gefahrenpiktogramme; gegebenenfalls mit einem gemeinsamen Signalwort („Achtung“ oder „Gefahr“),
  • R-Sätze die H-Sätze (Hazard Statements) sowie zusätzliche EUH-Sätze (besondere Gefährdungen),
  • S-Sätze die P-Sätze (Precautionary Statements).

Die Texte sind mit dreistelligen Nummern kodiert. Die Buchstaben stehen für die Art des Hinweises und bei den H- und P-Sätzen geben nach Art der Gefährdung beziehungsweise Typ der Sicherheitsmaßnahme die ersten Stellen der Zahl eine Gruppierung.

H-Sätze

  1. H200-Reihe: Physikalische Gefahren
  2. H300-Reihe: Gesundheitsgefahren
  3. H400-Reihe: Umweltgefahren
  4. EUH-Sätze (Hierbei handelt es sich dabei zum großen Teil um Kennzeichnungen, die im ehemaligen EU-Kennzeichnungssystem als R-Sätze definiert waren, die aber bei den Verhandlungen zum GHS keine Berücksichtigung fanden).

P-Sätze

  1. P100-Reihe: Allgemeines
  2. P200-Reihe: Prävention
  3. P300-Reihe: Reaktion
  4. Nicht vom Gesetzgeber vorgegebene P-Kombinationssätze

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