Chronik der Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen im deutschen Arbeitsschutz.

Die Gefahrstoffverordnung wurde 1983 erarbeitet und 1986 erstmals erlassen. Seitdem ist sie mehrmals geändert worden:

  • 1993 durch den Erlass einer eigenständigen Chemikalien-Verbotsverordnung
  • 2005 trat mit der Gefahrstoffverordnung vom 29. Dezember 2004 eine grundlegend überarbeitete Neufassung in Kraft, mit der die EG-Richtlinie 98/24/EG (Gefahrstoff-Richtlinie) umgesetzt wurde. Die wichtigen Neuerungen waren die Gefährdungsbeurteilung und das Schutzstufenmodell. Die alte Rechtsgrundlage für Technische Richtkonzentration (TRK-Werte) entfiel. Alle übrigen in der TRGS 900 geführten Grenzwerte (gesundheitsbasierte MAK-Werte) wurden übergangsweise als AGW-Werte (Arbeitsplatzgrenzwerte) bis zum Inkrafttreten der neugefassten TRGS 900 im Jahr 2006 weiter angewendet.
  • Die neueste Veränderung trat am 1. Dezember 2010 mit einer weiteren Neufassung der Gefahrstoffverordnung in Kraft, mit der die Verordnung an die REACH- und die CLP-Verordnung angepasst wurde.
    Dabei ist das Schutzstufenmodel wieder aufgegeben worden.

Die ehemaligen Schutzstufen:

Ausgehend von der Kennzeichnung des Gefahrstoffes wurden bis 30. November 2010 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in vier Schutzstufen eingeteilt.

  • Schutzstufe 1: Mindestmaßnahmen
  • Schutzstufe 2: Standardschutzstufe für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Schutzstufe 3: Zusätzliche Anwendung bei Arbeiten mit giftigen und sehr giftigen Stoffen
  • Schutzstufe 4: Zusätzliche Anwendung bei Arbeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsschädigenden Stoffen (CMR-Stoffe)

Das neue GHS-Kennzeichnungssystem ist mit diesem Schutzstufenkonzept nicht verträglich. Daher wurden die Schutzstufen aus der Gefahrstoffverordnung gestrichen. Das Herzstück der per 1. Dezember 2010 novellierten Verordnung sind die §§ 5 bis 10. Dort sind die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, Grundpflichten und Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von der Gefährdung beschrieben.

Lothar Schiwy

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